Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages

Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur

Cequi GbR – nachstehend “Cequi“ genannt – mit ihrem Auftraggeber.

2. Geltungsbereich

Für den jeweiligen Auftrag gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragsbedingungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sie einschränken oder abändern, sind gesondert schriftlich zu erfassen.
Andernfalls sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Auftrag

Ein Auftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt mit Unterzeichnung der Auftragbestätigung in Kraft. Die Auftragbestätigung bezieht sich auf den im Vorfeld erstellten Kostenvoranschlag, welcher ab Datum 6 Wochen Gültigkeit hat und beinhaltet alle wesentliche Kriterien, die zur Erfüllung des Auftrags zu diesem fixierten Zeitpunkt schriftlich erfasst sind.

Änderungen, die sich während der Auftragserfüllung ergeben und wesentlich die Vertragsbedingungen beeinflussen, sind gesondert schriftlich zu erfassen und beiderseitig zu bestätigen.

Bei der Produktion vom Werbemitteln, insbesondere von Druckerzeugnissen, behält sich Cequi eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 v. H. vor, die auch dem Auftraggeber gegenüber fakturiert wird.

4. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen, die während der Auftragserfüllung zwischen Cequi und dem Auftraggeber schriftlich, bildlich, mündlich oder sonstwie ausgetauscht werden sind

vertraulich zu behandeln. Weitergaben von Information an Dritte, soweit sie nicht an der Auftragserfüllung beteiligt sind ist unzulässig.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

Produkte geistiger Schöpfungen unterliegen dem Urheberschutzgesetz.

Informationen jedweder Form in Schrift, Bild und Ton, die in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung von Cequi erstellt und verantwortet werden, sind prinzipiell urhbergeschützt.

Der Auftraggeber erwirbt einfache Nutzungsrechte an den Produkten geistiger Schöpfung, folgend Werk genannt, sofern vertraglich keine anderen Nutzungsrechte vereinbart sind.

Das Werk darf durch den Auftraggeber ausschließlich für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. D. h. der Auftraggeber darf ohne Zustimmung von Cequi die Arbeiten, auch nicht in Teilen, ändern oder nachahmen.

Eine Übertragung der Nutzungsrechte ohne ausdrückliche Zustimmung von Cequi an Dritte ist verboten.


Das Nutzungsrecht an allen Produkten geistiger Schöpfung, jedweder Form, welche Cequi für den Auftraggeber entwickelt hat, wird erst mit vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber übertragen. Im Übrigen verbleiben Werbemittel und ihre Bestandteile bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Cequi. Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen, welche nicht vertraglich vereinbart sind, bedürfen der Zustimmung durch Cequi und sind honorarpflichtig.

Werkbestandteile, die zur Auftragserfüllung als urhberrechtsgeschützte Fremdleistung eingekauft werden, müssen frei von Ansprüchen der Fremddienstleister, also Dritter sein. Dies gilt für Cequi und Auftraggeber. Anderenfalls stellt der Auftraggeber Cequi von der Haftung frei – die Kosten eines diesbezüglich zu führenden Rechtsstreits trägt der Urhberrechtsverletzer.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt das zum aktuellen Zeitpunkt beiderseitig bestätigte Honorar, letztlich das vereinbarte Honorar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

Zahlungen an Cequi sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Cequi behält sich das Recht vor, ein Teilhonorar nach Auftragsbestätigung bei Neukunden zu fordern, bzw. auch bei hohen Auftragsvolumina Die Staffelung und Höhe des Teilhonorars ist schriftlich zu fixieren. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen, welche sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Werden Auftragsarbeiten in Teilen erbracht bzw. geliefert, so ist das jeweilige Teilhonorar ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Soweit zwischen Cequi und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und beinhalten zwei Korrekturstufen. Mehraufwand bei Korrekturarbeiten wird nach Zeithonorar abgerechnet.

7. Zahlungsverzug

Bei Übertretung der Zahlungsfristen werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzinssatz der EZB gemäß dem Diskont-Überleitungsgesetz fällig. Cequi ist berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro zu verlangen. Dies gilt bereits für die erste Mahnung. Cequi behält sich bei Zahlungsverzug das Recht vor, die weitere Auftragserfüllung bis zur Zahlung zurückzustellen und für die weitere Auftragsausführung Vorauszahlung zu verlangen sowie die Nutzung bereits gelieferter Werkteile zu untersagen und noch nicht gelieferte Werkteile zurückzuhalten.

8. Mängelgewährleistung

Der Auftraggeber muss Mängel unverzüglich i. S. d. § 377 HGB schriftlich anzeigen. Nach erfolgter Mängelanzeige behält sich Cequi das Recht vor, Nachbesserungen vorzunehmen. Für Nachbesserungen, welche der Auftraggeber ohne vorherige Absprache mit Cequi durchführt oder durchführen lässt, übernimmt Cequi weder Haftung noch Kosten. Der Auftraggeber ist erst nach erfolglos durchgeführter Nachbesserung zum Rücktritt berechtigt.

9. Aufbewahrungspflicht

Cequi ist ohne besondere vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber nicht verpflichtet, das Werk welches Cequi für den Auftraggeber erstellt hat, bis über die Beendigung des Auftrages hinaus aufzubewahren. Der jeweilige Auftrag ist in diesem Sinne beendet, wenn die Entwürfe vom Auftraggeber bestätigt und damit abgenommen wurden.

Im Einzelfall kann der Auftraggeber mit Cequi einen festzulegenden Aufbewahrungszeitraum vereinbaren.

Elektronische Daten, Internetdaten, wie Zugangsdaten zu Servern o.ä., deren Speicherort und den darauf befindlichen Daten, die außerhalb der Cequi-Geschäftsräume aufbewahrt werden unterliegen zu keinem Zeitpunkt der Gewährleistung von Cequi.

Vertrauliche Daten, Zugangsdaten und Passwörter, die zur Auftragserfüllung erstellt, oder genutzt wurden, werden von Cequi nach Beendigung des Auftrages nicht aufbewahrt und können somit nachträglich nicht angefordert werden.

Für Inhalte und Inhalte von weiterführenden Websites (Links) und zukünftige Inhalte auf Speicherorten außerhalb der Cequi-Geschäftsräume ist Cequi nicht verantwortlich.

Aufträge werden unter der Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.


10. Transportgut

Zu- und Rücksendungen jeglicher Art erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

11. Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen gegenüber Cequi, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind oder die entstandenen Schäden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Cequi haftet nicht für Schäden, welche durch unvorhersehbare Umstände, wie höhere Gewalt, Streiks, Störungen der Telekommunikationsnetze oder behördliche Anordnungen, eintreten.

Cequi haftet nicht für Vertragsstrafen, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche Dritter, denen der Auftraggeber infolge der Nutzung von bei Cequi in Auftrag gegebenen Werbemitteln/Werbemaßnahmen ausgesetzt wird. Insoweit wird Bezug genommen auf die Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Umfang der Beauftragung.

12. Kündigung

Kündigungen von Aufträgen müssen schriftlich oder per per E-Mail erfolgen. Im Falle einer Kündigung ist oder per berechtigt, die bislang geleisteten Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Berlin. Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers/Vertragspartners, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat dieser nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Rechts verlegt, ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Teile der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Ganzen nicht.